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Abfindungsangebot: Warum Rechtsberatung jetzt wichtig ist

Viele Unternehmen führen derzeit Abfindungsprogramme durch, um ihre Mitarbeiterzahl zu verringern. Abfindungen entschädigen für den Verlust des Arbeitsplatzes – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Arbeitgeber sind jedoch oft bereit, freiwillig zu zahlen, um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In Betrieben ab 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei betriebsbedingten Entlassungen muss der Arbeitgeber die zu kündigenden Arbeitnehmer dann anhand sozialer Kriterien auswählen, dazu zählen Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung. In Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag „tauscht“ der Arbeitnehmer den Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses praktisch gegen die Abfindung und verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage. Je stärker der Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses, desto eher wird der Arbeitgeber bereit sein, eine entsprechende Abfindung zu zahlen. In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer auch einen vertraglichen Anspruch auf eine Abfindung. Dieser Anspruch ergibt sich beispielsweise aus Tarifverträgen, Sozialplänen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt wurden, oder individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, üblich vor allem bei Führungskräften. Die Höhe der Abfindung wird oft nach der Beschäftigungsdauer bemessen, gängig ist ein halber Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr.

Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber der Einkommensteuer – Steuerfreibeträge gibt es dafür nicht mehr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die sogenannte Fünftel-Regelung anzuwenden, um eine hohe Steuerlast zu vermeiden. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt, was die Steuerlast senkt. Der steuermindernde Effekt fällt jedoch mit steigendem Jahreseinkommen geringer aus. Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro oder mehr (bei Verheirateten ab 120.000 Euro) sind die Steuervorteile praktisch nicht mehr spürbar. Vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sollte man sich rechtlich beraten lassen, denn eine unüberlegte Entscheidung kann zu finanziellen Nachteilen, ungünstigen Klauseln oder dem Verlust von Ansprüchen führen.

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