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Pferdehalterhaftpflicht

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Dein Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Dich und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen. Allerdings gibts es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckungsakt des Tieres zu versichern. Es ist auch möglich, Dein Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

Wer wir sind:

Ralf Russ / Geschäftsführer

Ich stehe bei allen Fragen rund um die Themen Finanzen und Versicherungen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Dagmar Hübert / Backoffice

Bei allen administrativen Aufgaben wie z.B. Schadensmeldung und -management, Änderung Bankverbindung, Namensänderung usw. stehe ich zur Verfügung.

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