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Vollkaskoschutz nicht durch Leichtsinn riskieren
Die Kfz-Vollkaskoversicherung schützt umfassend, denn sie zahlt sie auch selbst verursachte Schäden am eigenen Wagen. Aber Achtung: Wer einen Eigenschaden grob fahrlässig verursacht, trägt auch mit Vollkasko einen Teil der Kosten selbst – es sei denn, der Versicherer verzichtet im Vertrag auf Leistungskürzungen.
„Bei grob fahrlässig verursachten Schäden sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen“, diese oder ähnliche Klauseln finden sich in vielen Kfz-Vollkaskopolicen. Von grober Fahrlässigkeit geht die Rechtsprechung aus, wenn man als Autofahrer besonders leichtsinnig unterwegs ist. Missachtet man eine seit mehreren Sekunden rote Ampel und verursacht einen Unfall, kann der Vollkaskoversicherer die Erstattung des Eigenschadens um bis zu 50 Prozent kürzen. Überfährt man ein Stoppschild oder ist mit verkehrsunsicheren Reifen unterwegs, wird man mit rund 25 Prozent beteiligt. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kommt sogar eine Kürzung von 100 Prozent in Frage, das gilt auch für die Teilnahme an illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Ebenfalls grob fahrlässig ist das Überholen auf unübersichtlichen Strecken, das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Bedienen des Navigationsgeräts bei schnellem Tempo auf kurviger Straße. Welche Schadenbeteiligung angemessen ist, entscheiden die Gerichte im Einzelfall, sofern es zum Rechtstreit kommt. Nicht als schwere Sorgfaltsverletzung wird dagegen der Griff nach der Sonnenbrille im Handschuhfach oder das Bedienen des Autoradios während der normalen Fahrt gewertet.
Unser Tipp: Wenn Sie für Ihr Fahrzeug möglichst umfassenden Vollkaskoschutz wollen, sollten Sie sich für einen Tarif entscheiden, in dem der Versicherer ausdrücklich auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Nur bei wenigen Tatbeständen wie dem Fahren in berauschtem Zustand kann die Leistung dann noch gekürzt oder verweigert werden. In aktuellen Tarifen ist eine solche Verzichtsklausel heute Standard. Am besten in die Vertragsbedingungen schauen, Kontakt mit uns aufnehmen und den Extraschutz falls nötig ergänzen.