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Wohngebäudeversicherung schützt bei Herbststürmen  

Jetzt im Herbst frischt der Wind wieder kräftig auf – teure Sturmschäden an Gebäuden sind oft die Folge. Als Hausbesitzer schützen Sie sich vor Stürmen am besten mit einer Wohngebäudeversicherung, sonst zahlen Sie Schäden an Ihrem Gebäude im Ernstfall aus der eigenen Tasche.

Abgedecktes Dach, abgerissene Fassadenteile, ein umstürzender Baum beschädigt das Haus: Die Wohngebäudeversicherung springt bei Sturmschäden finanziell ein, aber auch bei Brand, Blitzschlag, Hagel oder Leitungswasserschäden. Je nach Vertrag mitversichert sind auch Nebengebäude auf dem Grundstück wie Garage, Carport, Geräteschuppen oder Gartenhaus. Deckungsschutz besteht grundsätzlich für Sturmereignisse ab einer Windbewegung der Stärke 8 (63 km/h), die Gebäudeversicherer greifen hier auf Daten der Wetterdienste zurück. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn das Dach bei einem Unwetter abgedeckt wird und Gebäudeteile durch eindringendes Regenwasser beschädigt werden. Achtung allerdings: Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung werden nur ersetzt, wenn die sogenannten Elementarschäden ausdrücklich mitversichert sind. Am besten gleich in den Vertrag schauen und die Deckung nötigenfalls ergänzen.

Empfehlenswert in der Gebäudeversicherung sind Tarife, die im Schadenfall keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vornehmen. Das ist automatisch gegeben, wenn die Immobilie zum gleitenden Neuwert versichert ist. Die Versicherungssumme wird dann regelmäßig an gestiegene Baukosten angepasst und der Versicherer ersetzt Schäden immer in voller Höhe und ohne Abzüge. Alternativ zur Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert werden Verträge auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Das Haus wird dann nach Ausstattung und Typ eingeordnet, die Versicherungsprämie bemisst sich nach Quadratmetern Wohnfläche, im Ernstfall ersetzt der Gebäudeversicherer auch hier den vollen Schaden. Sie suchen eine günstige und leistungsstarke Gebäudeversicherung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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